Ein heiß diskutierter Punkt im Zusammenhang mit der neuen Bauproduktenverordnung (BauPV) ist die Frage, ob Leistungserklärungen über Webseiten zur Verfügung gestellt werden dürfen. Dem will die EU jetzt stattgeben.
Die Europäische Kommission teilte am 30.10.13 mit: „Nach dem Vorschlag der Kommission sollen die Hersteller von Bauprodukten (…) die Möglichkeit erhalten, digitale „Leistungserklärungen“ auf ihre Website hochzuladen. (…) Sobald dem Rechtsakt zugestimmt wird, sollten Unternehmen, die in der EU Bauprodukte verkaufen, diese Bescheinigungen online für jedermann zugänglich hochladen können.
Mit der Online-Bereitstellung der Leistungserklärungen solle so über die Lieferkette eine schnellere Kommunikation möglich sein. Bisher müssen diese Angaben jedem Kunden einzeln per Post oder E-Mail übermittelt werden.
Dazu sagte Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmertum: „Das Baugewerbe ist eine wichtige Branche für die EU-Wirtschaft. Durch eine weitere Verringerung des Verwaltungsaufwands wollen wir dieser Branche helfen, sich von der gegenwärtigen Krise zu erholen. Die Kommission versucht daher, diese Initiative so rasch wie möglich umzusetzen.“
Den Entwurf für einen Rechtsakt (in englischer Sprache) finden Sie hier.