Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) bezahlten Arbeitgeber im Jahr 2007 in der deutschen Privatwirtschaft 29,10 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde. Im europäischen Vergleich lag das Arbeitskostenniveau in Deutschland damit nach Dänemark, Schweden, Belgien, Luxemburg, Frankreich und den Niederlanden auf Rang sieben.
Dänemark wies mit 35,00 Euro die höchsten, Bulgarien mit 2,10 Euro die niedrigsten Arbeitskosten je geleistete Stunde auf.
Im Jahr 2007 näherten sich die Arbeitskostenniveaus der europäischen Mitgliedstaaten an. Bei Mitgliedstaaten mit einem Niveau von über 20 Euro nahmen die Arbeitskosten in der Privatwirtschaft stets um weniger als 5 Prozent zu. Lag das Niveau bei unter 10 Euro, betrug das Wachstum zwischen 10 und 30 Prozent. Grund dafür waren auch Aufwertungen der nationalen Währungen. Der Anstieg der Arbeitskosten in Deutschland (+ 1,0 %) war der geringste aller europäischer Mitgliedstaaten.
Im Verarbeitenden Gewerbe, das besonders im internationalen Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde in Deutschland im Jahr 2007 durchschnittlich 33,00 Euro. Damit lag Deutschland hinter Belgien, Schweden und Dänemark auf Rang vier in der Europäischen Union.
Auf 100 Euro Bruttolohn und -gehalt zahlten die Arbeitgeber im Jahr 2007 in Deutschland 32 Euro Lohnnebenkosten. Damit lag Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt von 36 Euro und nahm mit Rang 14 innerhalb der Europäischen Union einen Mittelplatz ein. In Frankreich und Schweden entfielen auf 100 Euro Lohn zusätzlich 50 Euro Lohnnebenkosten, in Malta waren es nur 10 Euro.
Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung. Die Betrachtung des Verhältnisses der Lohnnebenkosten zu den Bruttolöhnen und -gehältern erlaubt einen Vergleich der Lohnnebenkosten unabhängig vom Lohnniveau der einzelnen Mitgliedstaaten.
Die hier dargestellten Lohnnebenkosten dürfen nicht mit Lohnzusatzkosten verwechselt werden, welche die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag unter die 40%-Marke senken will. Die Lohnzusatzkosten bezeichnen die Beitragssätze von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur gesetzlichen Sozialversicherung.