Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert ab dem 1. März wieder Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden. Eine gute Nachricht besonders für alle Hausbesitzer, die nicht gleich umfassend energetisch modernisieren können und jetzt mit staatlicher Förderung einzelne Sanierungsschritte zeitlich versetzt angehen möchten.
Im Rahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ kann wahlweise ein zinsgünstiges Förderdarlehen oder ein direkter Zuschuss in Anspruch genommen werden. Bis zu 5% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit werden in Form des Investitionszuschusses ausgezahlt.
Maßnahmen wie eine Fassadendämmung, Fenstererneuerung oder eine neue Heizung werden allerdings nur gefördert, wenn sie die erhöhten technischen Mindestanforderungen erfüllen. Mit einer im Durchschnitt 20 prozentigen Verschärfung der noch im letzten Jahr erforderlichen Werte, verlangt die KfW eine Ausführung der Maßnahmen deutlich über den Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV2009). Die Bemessung der technischen Mindestanforderungen für Wärmeschutzmaßnahmen bezieht sich ab nun auf den U-Wert des gesamten Bauteils inklusive der neuen Dämmung, nicht mehr wie bisher einzig auf den R-Wert und die Stärke der neuen Dämmung.
Die KfW setzt nun bei der Förderung energetischer Modernisierungsmaßnahmen einen eindeutigen Schwerpunkt auf die Qualitätssicherung. Wer eine Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss somit auch bei Einzelmaßnahmen einen Sachverständigen im Sinne der KfW einschalten. Vor der Durchführung müssen die Übereinstimmung mit den technischen Mindestanforderungen sowie die Angemessenheit unter Berücksichtigung von Bauphysik und Haustechnik bestätigt, nach Abschluss der Arbeiten deren antragsgemäße Durchführung und das Erreichen der Vorgaben nachgewiesen werden.
Durch ein umfassendes Sanierungskonzept für das gesamte Gebäude können gerade Einzelmaßnahmen effektiv geplant, aufeinander abgestimmt und etappenweise ausgeführt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) bezuschusst im Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ eine umfassende Energieberatung. Eine qualifizierte Baubegleitung wird ab 1. März auch bei Einzelmaßnahmen mit einem Direktzuschuss von 50% der Kosten, maximal 2.000 Euro von der KfW gefördert.
Als Alternative zur Zuschussförderung bietet die KfW neuerdings auch ein endfälliges Darlehen. Die gesamte Darlehensschuld wird am Ende der Laufzeit von bis zu 8 Jahren fällig, die laufende Belastung beschränkt sich somit auf die Zahlung der Zinsen. Der Tilgungsbetrag kann während dessen beispielsweise in Form eines Bausparvertrages, einer Rentenversicherung oder eines Investmentfonds angespart werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.foerderdata.de
oder direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter www.kfw.de