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Ab 2014 gelten nur noch e-Rechnungen

Unternehmen, die mit den Bundesdienststellen von Österreich zusammenarbeiten, dürfen ab 1. Januar 2014 ihre Rechnungen nur noch als elektronische Rechnung einreichen.

„Mit der e-Rechnung an den Bund schaffen wir ein neues Angebot für die Unternehmen, rascher und sicherer mit der Bundesverwaltung ihre Rechnungen abzuwickeln. Mit diesem Service wollen wir die Firmen ermutigen, elektronische Rechnungen auch im B2B-Bereich anzuwenden, um so die Kostenvorteile der elektronischen Rechnung nutzen zu können“, sagt Dr. Gerhard Popp vom Bundesministerium für Finanzen (BMF).

Zwar habe man in Österreich die elektronische Rechnungslegung nicht erfunden; in Dänemark und Schweden etwa wurde die vollstrukturierte elektronische Rechnung für den gesamten öffentlichen Sektor eingeführt und in Spanien läuft der gesamte Vergabeprozess auf elektronischem Weg. Aber die Vorteile lägen auf der Hand:

  • Kostenreduktion durch Wegfall von Papier, Druck und Porto
  • Kein Medienbruch, dadurch einfache Weiterverarbeitungsmöglichkeiten
  • Reduktion von Fehlerquellen durch die strukturierte Übertragung einmal erfasster Daten
  • Schutz vor Dokumentenverlust: Nach der Übertragung der e-Rechnung ergeht eine Bestätigung an den Lieferanten
  • Kurze Bearbeitungszeit und schnellere Bezahlung
Ein Video, wie man Schritt für Schritt bei der Rechnungsstellung vorgeht, finden Sie hier .

Weitere Informationen bietet des Bundesministerin für Finanzen mit einer Testversion für die Rechnungsstellung .