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500-Millionen EU-Strafe für Glaskartell

Die EU-Kommission hat gegen vier führende Hersteller von Flachglas wegen illegaler Kartellabsprachen ein Bußgeld in Höhe von 486,9 Mill. Euro verhängt.

Die EU-Kommission hat gegen vier führende Hersteller von Flachglas wegen illegaler Kartellabsprachen ein Bußgeld in Höhe von 486,9 Mill. Euro verhängt, meldete das Handelsblatt in ihrer Ausgabe vom 29.11. Die Unternehmen hätten von Anfang 2004 bis Anfang 2005 Preiserhöhungen abgestimmt, teilte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes mit. Das ist die fünfthöchste Kartellstrafe bisher in der EU.
Kroes begründete das hohe Bußgeld gegen Guardian aus den USA, Pilkington aus Großbritannien, Saint-Gobain aus Frankreich und Asahi aus Japan mit dem hohen Marktanteil der vier Unternehmen. Sie teilten 80 Prozent des Marktes für Flachglas in der EU unter sich auf. Der Schaden für industrielle Abnehmer und Verbraucher sei deshalb besonders hoch. Die Kommission kann Kartellsünder mit Strafen von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Umsatzes belegen. Es ist die fünfthöchste Kartellstrafe bisher in der EU.
Guardian muss - so heißt es weiter in dem Handelsblatt-Bericht - mit 148 Mill. Euro die höchste Strafe zahlen, gefolgt von Pilkington mit 140 Mill. Euro und Saint Gobain mit 133,9 Mill. Euro. Der japanische Hersteller Asahi muss nur 65 Mill. Euro zahlen, weil er bei der Ermittlung des Kartells mit der EU-Kommission zusammengearbeitet habe, sagte Kroes. Saint Gobain, das bereits früher wegen Kartellvergehen bestraft worden war, hätte nach den neuen Bußgeldregeln der EU-Behörde als Wiederholungstäter eigentlich höher bestraft werden müssen, erläuterte die Kommissarin. Weil das vorherige Vergehen aber weit zurückliege, habe man davon abgesehen. Die Unternehmen können gegen die Bußgelder vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Ob sie davon Gebrauch machen, wurde gestern nicht bekannt.
Auf die Schliche gekommen sind die Brüsseler Wettbewerbshüter dem Kartell durch Hinweise der Wettbewerbsbehörden in den Mitgliedstaaten. Im Frühjahr 2005 waren daraufhin die Geschäftsräume der Unternehmen durchsucht worden. Einen Kronzeugen, der sich selbst anzeigte, habe es diesmal nicht gegeben, sagte Kroes. Die meisten Kartelle werden mittlerweile durch das Kronzeugenprogramm der EU aufgedeckt, wonach der erste Hinweis mit Straffreiheit honoriert werden kann.