Glaswelt – Werden Sie in der Praxis mit immer größeren Scheibenformaten konfrontiert?
Icks – Ja, die durchschnittliche Fenstergröße lag früher bei ca. 1,4 m2. Heute sind die Fenster häufig größer, was unter anderem an der steigenden Nachfrage nach bodentiefen Verglasungen liegt.
Glaswelt – Wie hoch sind in etwa solche Elemente im Durchschnitt?
Icks – Im Privatbau liegen die Geschosshöhen, heute um die 2,6 bis 2,8 m, im Gewerbebau und bei Bürogebäuden noch darüber: Foyers sind dort häufig bis 4 m hoch und die Büroetagen als Regelgeschoss liegen um die 3 m. Daraus resultiert dann entsprechend die Höhe der Verglasungen.
Glaswelt – Und wie sichert man die Fenster?
Icks – Bei bodentiefen Fenstern bzw. Fenstertüren ist die Absturzsicherung mit geeigneten Maßnahmen zu gewährleisten. Diese kann ein Gitter sein. Heute werden jedoch immer öfter Französische Balkone aus Glas als Absturzsicherung nachgefragt. Wichtig ist, dass man als Verarbeiter darauf achtet, dass das absturzsichernde Bauelement über eine Zulassung verfügt. Es gibt diverse bauaufsichtlich zugelassene Systeme, die sowohl für eine Mauerwerksanbindung, als auch für die Befestigung an Metall- oder Kunststofffenstern geprüft wurden. Wichtig: Der Montagebetrieb ist für die Fixierung der Absturzsicherung am Baukörper verantwortlich. Die fachgerechte Befestigung am Bauwerk muss auch nachgewiesen werden. Das wird heute oft vergessen. Deshalb reicht es nicht aus, ein zugelassenes, absturzsicherndes System zu kaufen und irgendwie zu befestigen.
Glaswelt – Kennen Sie hierzu ein Beispiel?
Icks – Allerdings, ich erinnere mich hier an einen Sachverständigenfall: Während einer Hochzeitsfeier war das winkende Paar gemeinsam mit dem Französischen Balkon aus dem ersten Stock in den Vorgarten gefallen. Das Geländer hatte gehalten, die Befestigung jedoch nicht.
Glaswelt – Was raten Sie also im Vorfeld einer Montage?
Icks – Auch wenn es sich bei einer gläsernen Absturzsicherung nur um eine kleine Baumaßnahme handelt, muss diese trotzdem sehr sorgfältig geplant, mit den richtigen Systemen und Befestigungstechniken bemessen und fachgerecht montiert werden.
Glaswelt – Wie sieht es mit den Höhen von solchen Systemen aus?
Icks – Abhängig von der Absturzhöhe sind Brüstungshöhen zwischen 900 und 1100 mm in den Landesbauverordnungen der Bundesländer vorgeschrieben und müssen vom Handwerker entsprechend beachtet werden.
Glaswelt – Welche Rolle spielt die DIN 18008?
Icks – Absturzsichernde Verglasungen sind auch in der DIN 18008 beschrieben und teilweise dort auch geregelt. Der Handwerker muss hierfür einen statischen Nachweis des absturzsichernden Systems vorlegen können. Entweder er nimmt ein bauaufsichtlich zugelassenes System oder erwirbt die Einzelfallzulassung. Zudem kann er die einzubauende Absturzsicherung auch rechnerisch entsprechend der DIN 18008 nachweisen.
Glaswelt – Mit welchen Systemen arbeiten Sie?
Icks – Wir verwenden Systeme von Pauli & Sohn sowie von Schüco und Abel. Das hängt vom jeweiligen Anwendungsfall ab, u. a. ob linienförmige oder punktförmige Lagerung gewünscht ist.
Glaswelt – Wie unterscheiden sich Französische Balkone und Brüstungsverglasungen?
Icks – Brüstungen sind eigenständige Bauteile und gelten als absturzsichernde Verglasungen. Hier geht der Trend ganz klar zu einseitig im Boden eingespannten Systemen nach Kategorie B.
Glaswelt – Wie viele gläserne Absturzsicherungen und Brüstungen verbauen Sie im Jahr?
Icks – Sicherlich mehrere hundert Meter.—
Das Gespräch führte Matthias Rehberger