Bei der Gestaltung von Fassaden kommen immer öfter großflächig verglaste Fensterelemente zum Einsatz. Diese müssen neben ihrer Gestaltungsfunktion in höheren Geschossen auch oft die Absturzsicherung mit übernehmen. Warum der Gutachter auch im Unrecht sein kann, erläutert Fassadenplaner Karan Djalaei an einem aktuellen Beispiel.
Im Gutachterstreit wird deutlich, dass bei den rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Absturzsicherung und bruchsichere Verglasung genau zwischen Fenster und lichtdurchlässiger Wand zu unterscheiden ist.
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