Seitdem vom Normenausschuss die Schlussfassungen zu den Teilen 1 und 2 der DIN 18008 zur Veröffentlichung freigegeben wurden, haben die Verbände unterschiedliche Stellungnahmen zur Kompromisslösung abgegeben, die z. T. die bisher geäußerten „Extrempositionen“ wiederholen. Der Verband Fenster + Fassade (VFF) und der Bundesverband Flachglas (BF) arbeiten zusammen mit anderen Verbänden derzeit an einem gemeinsamen Verbändepapier. Lesen Sie, was in dem Papier drinstehen soll.
Es sollen Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen vorgelegt werden, die aus dem scheinbaren Dilemma der zuvor im Rahmen der Normenfindung ausgetragenen Diskussion herausführen.
Basis dieses Papieres ist die Einigkeit der Verbände, die gefundene Kompromisslösung als konstruktiven Rahmen für die Branche zu nutzen. VFF und BF können also grundsätzlich mit dieser Lösung leben. Mit dem Hinweis auf § 37, Abs. (2) Musterbauordnung (MBO) bzw. die entsprechende Formulierung der jeweils geltenden LBO macht die Norm nun auf die schon bestehende gesetzliche Regelung aufmerksam, die bisher wenig im Blick der Baubeteiligten war.
Sie ergänzt diese aber auch, indem sie zwei beispielhafte Schutzmaßnahmen nennt: Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten. Und sie definiert erstmals, was unter bruchsicherem Glas zu verstehen ist.
Da die Norm nicht erläutert, wie man bestimmt, ob etwas verkehrssicher ist oder nicht, werden die Verbände das genannte Papier mit Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen vorlegen, die sie als nützlich für die ganze Branche ansehen. Vergleichbare Regelungen, zum Beispiel aus der ArbStättV und den DGUV-Schriften ersetzen sie damit nicht.
Das Verbändepapier werde eine Möglichkeit zeigen, wie die Verkehrssicherheit bei Glasflächen objektiv bewertet und ggf. durch Anwendung von Schutzmaßnahmen hergestellt werden kann. Subjektive Empfindungen und unterschiedliche Erfahrungen könnten in der persönlichen Bewertung zu abweichenden Schlussfolgerungen führen, weshalb gewünschte Schutzmaßnahmen durch den Auftraggeber festgelegt werden müssen. Planer und Auftragnehmer unterstützen ihn dabei.
Die Verbände weisen darauf hin, dass es in manchen Fällen keine eindeutige Antwort geben wird, was richtig ist oder nicht. Die bisher zuweilen geäußerten „Extrempositionen“ bei der Auslegung der neuen Regelung können daher nicht richtig sein. Daher ist es das Ziel des Verbändepapiers, eine gemeinsame Basis für die Regel-Auslegung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bauen anzubieten.
Am Ende möchten alle das Gleiche: Dass nach der allgemeinen Erfahrung in überschaubarer Zukunft keine schweren Verletzungen durch Glasbruch eintreten, ganz gleich, ob sich das Glas in einem öffentlichen oder privaten Bereich befindet.
Man kann dabei aufgrund der unterschiedlichen Personenkreise im öffentlichen oder privaten Bereich durchaus für ein Produkt zu unterschiedlichen Ergebnissen in der Bewertung der Verkehrssicherheit kommen. Unabhängig von § 37 MBO trifft natürlich jeden Betreiber eines Bauwerks auch die generelle Verkehrssicherungspflicht.
In der Pressemitteilung wird weiterhin darauf hingewiesen, dass es auch aus anderen Gründen erfreulich sei, dass die geänderte Norm nun kommt, denn sie bringt auch Änderungen bei der Glasdimensionierung und eine Erleichterung bei der Bemessung kleinformatiger Scheiben. Daher unterstützen VFF und BF ein ift-Projekt zur Erstellung von Typenstatiken für die Glasbemessung, um der Branche künftig eine einfache Nachweisführung zu ermöglichen.
Ein konkreter Termin für die Veröffentlichung der neuen Normteile wurde durch das DIN bisher nicht mitgeteilt. Bis zur Veröffentlichung und erst recht bis zur bauaufsichtlichen Einführung wird es noch einige Monate dauern; es ist nun aber davon auszugehen, dass die Norm in dieser Form kommt.
VFF und BF bekräftigen Zusammenarbeit
Anfang September 2019 trafen sich Vertreter von Präsidium und Geschäftsführung des VFF mit Vertretern von Vorstand und Geschäftsführung des BF, um ihre jahrelange konstruktive Zusammenarbeit zu bekräftigen. Die beiden Verbände teilen sich nicht nur die politische Interessenvertretung in Berlin oder arbeiten regelmäßig an Merkblättern zusammen, sondern betrachten sich gemeinsam auch als Ansprechpartner und Sprachrohr der Fenster, Außentüren und Fassa-denbranche.
Nachdem im Rahmen der Diskussion um die neue DIN 18008 im Blick auf die Notwendigkeit des Einsatzes von Sicherheitsglas zeitweilig die Meinungen auseinander gingen, hat man sich jetzt wieder auf eine gemeinsame Position geeinigt. In Zukunft wollen beide Verbände mögliche Meinungsverschiedenheiten zunächst intern abstimmen, um eine Verunsicherung der Branche erst gar nicht aufkommen zu lassen, heißt es abschließend in der Presseerkärung. (dm)