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Grundmeier

Schwellenlos besser leben

Türschwellen mit 2 cm Höhe können zur echten Barriere werden, z. B. für eine ältere Person mit Rollator, die nicht mehr die Kraft hat, diesen über die Schwelle zu schieben. Oder wenn eine Person krankheits- bzw. altersbedingt einen schleifenden Gang hat. Sie wird von einer Zwei-Zentimeter-Hürde nicht nur behindert, sondern ernsthaft gefährdet, da sie mit dem Schuh hängenbleiben und im schlimmsten Fall stürzen kann.

Noch misslicher sieht es für Rollstuhlfahrer aus. Sie werden von solchen Schwellen regelrecht ausgebremst. Querschnittsgelähmte oder ältere Menschen, die im Rollstuhl sitzen, weil die Muskulatur der Beine nachgelassen hat, sind hier meist hoffnungslos überfordert.

Doch mit CombiPlan hat die Firma Grundmeier eine Lösung entwickelt, bei der Nullschwellentüren mit wenig Aufwand montiert werden können. Das Türschwellensystem kommt ohne unteren Anschlag oder Erhöhung im Bereich der Türöffnung aus. Im Vergleich zu einer herkömmlichen Tür sind nur wenige zusätzliche Elemente erforderlich. Auch die Handgriffe der Montage bleiben weitestgehend gleich. Das System kann für Haustüren, Balkontüren mit Drehkippbeschlag und Stulptüren eingesetzt werden.

Ein effizientes Dichtungssystem sorgt für eine hohe Schlagregendichtheit bis zu Klasse A9 nach DIN EN 1027:2016-09 und DIN EN 12208:2000-06. Regenwasser wird über eine optimierte vorgelagerte Dränagerinne abgeleitet. Bei der Entwicklung der bodenebenen Türen hat der Beschlaghersteller noch einen wichtigen Aspekt berücksichtigt: das Thema Sicherheit. Combi Plan-Türen bieten eine Einbruchshemmung bis zur Widerstandsklasse RC 2.

www.grundmeierkg.de

Hier gibt es Zuschüsse

Unter Umständen kann ein Umbau finanziell unterstützt werden. Hier sind beispielhaft einige Ansprechpartner genannt:

Pflegekasse: Liegt eine Pflegestufe vor, kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro vergeben.

KfW: Mit dem Programm „Wohnraum Modernisieren – Altersgerecht Umbauen“ vergiebt die Kreditanstalt für Wiederaufbau zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen, die Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Wohnungsbauförderung der Länder: Viele Bundesländer fördern die Anpassung von Ein- und Zweifamilienhäusern durch einzelne Förderbausteine. Die Wohnungsbauförderstellen der Landkreise und kreisfreien Städte informieren über die Wohnungsbauprogramme.

Kommunale Zuschüsse: Einige Kreise und kreisfreie Städte bieten Sonderprogramme zur Finanzierung von Wohnungsanpassungen an. Auch hier sind die Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich.

Gesetzliche Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) finanziert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wenn die Behinderung aufgrund eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder auf dem Weg zur Arbeit erworben wurde.

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