Die GLASWELT befragte Prof. Geralt Siebert, den Obmann des Nomenausschusses der Glas-DIN, zu relevanten Änderungen, die die kürzlich freigegebenen Teile 3, 4, 5 für den Verarbeiter und Planer mit sich bringen.
Prof. Siebert: „Die Technischen Regeln sind jetzt auf DIN-Niveau, d.h. dass der Verarbeiter ohne Rechnen nicht mehr auskommt. Er muss für die Bemessung von Gläsern auf alle Fälle einen Ingenieur heranziehen. Bei der Bemessung von Fensterscheiben hat sich hingegen nichts geändert, es gilt die selbe Freistellung, wie sie in der TRLV enthalten ist.“
Der Teil 3 der 18008 basiert auf der TRPV (Punkthalter). Hier gebe es keine großen Änderungen zu den bestehenden Regeln. Für die Berechnungen der Punkhalter bzw. der zugehörigen Verglasungen wird jetzt aber aufgrund der komplexeren Rechenverfahren ein Berechnungsprogramm benötigt. Positiv sei im Teil 3, dass aufgrund einer Vereinfachung bei der Berechnung für Punkt-gehaltene Gläser eine Dimensionierung ohne eine sehr aufwendige Modellierung der Details (wie z.B. Anschlüsse, Bohrungen, Zwischenlagen etc.) erlaubt sei. Interessant seien weiter die Anhänge von Teil 3, dort werden die zugehörigen Materialien für Punkthalter angesprochen, aufgeteilt nach Tellerhaltern und Klemmhaltern.
Eine Vereinfachung durch das Regelwerk stellte sich auch im Teil 4 dar: Der Nachweis der Stoßsicherheit darf jetzt auch rein rechnerisch geführt werden. Damit könnten kostenintensive Versuche (mit hohem Materialverbrauch) vermieden werden. Das spare für die Verarbeiter Aufwand, Kosten und Zeit. Der Nachweis, was für ein Kantenschutz bei freien Glaskanten (Brüstungen etc.) notwendig sei, ist jetzt geregelt und kann so in die Planung und Bemessung der Scheiben mit einfließen.
Und mit dem freigegebenen Teil 5 gebe es jetzt erstmals genormte Bedingungen für begehbare Gläser, einschließlich von bewährten Glasaufbauten (für die jetzt keine Versuche mehr notwendig sind). Die Teile 3, 4, 5 sollen jetzt in Kürze im Beuth-Verlag erscheinen.
Zur baurechtlichen Einführung der DIN 18008 sagte Prof. Siebert, dass für eine allgemeine Anwendung formal erst noch einige Verwaltungsschritte auf Bundes- und Landesebene durchlaufen werden müssten. Gleichwohl könne die Norm in ihrer Endfassung (sobald diese als Weißdruck des Beuth Verlags vorliege) als Stand der Technik betrachtet werden. Zudem lasse sich die Glas-DIN in Absprache mit der jeweiligen Bauaufsicht bereits heute schon in Teilen anwenden.
Lesen Sie mehr zu den kürzlich freigegebenen Teile 3, 4, 5 der DIN 18008.