Für den Bereich der energetischen Gebäudesanierung ist die Anlage 3 der wichtigste Teil der jetzt eingeführten EnEV 2014. Im Allgemeinen werden die Anforderungen nicht verschärft. Dennoch gibt es einige Änderungen, die Fensterbauer beachten sollten.
Neu ist in der EnEV 2014 die Regelung von Ausnahmen, dazu zählt der Passus: „Werden Maßnahmen gemäß Buchstabe a an Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus durchgeführt, sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 2f einzuhalten.“
Das bedeutet, Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus werden damit als neue Produktgruppe 2f definiert und der Höchstwert bei der Sanierung (Anlage 3, Tab. 1) von 1,3 auf 1,6 W/(m²K) erhöht. Damit wird vor allem dem Zielkonflikt zwischen barrierefreien (schwellenlosen) Systemen und dem Wärmeschutz Rechnung getragen. [...]
Des Weiteren wurde die Anforderung an die Fugendurchlässigkeit von Fenstern aus der EnEV gestrichen; d.h. jedoch nicht, dass Fenstern nun undichter werden können. [...]
Weitere Änderungen
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Verschärfung bei Haustüren im Bestand. Bei Haustüren wird der Wärmedurchgangskoeffizient UD in der energetischen Gebäudesanierung von 2,9 auf 1,8 W/(m²K) verringert, was dem aktuellen Stand der Technik entspricht. [...]
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Aktive Kontrollen der Energieausweise. Seit dem 01.05.2014 ist jeder auszustellende Energieausweis kostenpflichtig zu registrieren und wird mit einer Registriernummer erfasst. [...]
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Energieeffizienzklassen werden eingeführt. Neu im Energieausweis sind die sogenannten Effizienzklassen. [...]
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Verschärfung bei der Gebäudezuordnung. Neben der Einführung der Energieeffizienzklassen verschärft sich für Wohngebäude die energetische Einordnung deutlich. [...]
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Verkäufer und Vermieter sind stärker in der Pflicht. [...] Bei jedem Verkauf bzw. bei jeder Vermietung muss dem Mieter oder Käufer der Energieausweis bereits bei der Besichtigung durch den Eigentümer oder Makler vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden. [...]
Den kompletten Beitrag „EnEV 2014 – das ändert sich“ mit vielen Details zu den genannten Änderungen finden Sie in der Mai-Ausgabe der GLASWELT, die am 08.05.2014 erscheint.