Die meisten Neuerungen der EnEV treten sechs Monate nach der in Kürze anstehenden Verkündung der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft"; voraussichtlich im Mai 2014. Viele Änderungen wirken aufgrund ihrer konkreten Datierungen jedoch erst später oder deutlich später, etwa die einstufige Verschärfung der Neubau-Grenzwerte und das Betriebsverbot für mehr als 30 Jahre alte Öl- und Gas-Standardheizkessel unter bestimmten Bedingungen.
Trotzdem bleibt den Akteuren aufgrund von Vorlaufzeiten und Wirksamkeitsbedingungen nur wenig Zeit, sich mit der EnEV 2014 und den daraus abzuleitenden Empfehlungen für Bauherren und Modernisierer vertraut zu machen.
Die nichtamtliche Lesefassung der EnEV 2014 (Stand: 07.11.2013) finden Sie hier.
Tipp der Redaktion: In unserem Dezemberheft erläutert der Energieberater und EnEV-Spezialist Uli Jungmann im GLASWELT Gespräch, was auf die Glas-, Fenster-, Fassaden- und Sonnenschutzbranche mit der neuen EnEV 2014 zukommt.
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