Wie in der online-Ausgabe der Deutschen Handwerkszeitung am 2.2.2011 zu lesen war, hätten zu hohe "Kontrolldefizite" seitens der Finanzämter und "Mitnahmeeffekte“ seitens der Steuerpflichtigen dazu geführt, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen abgeschafft werden muss. Dies schreibe der Bundesrechnungshof in einer Mitteilung. Der sogenannte "Handwerkerbonus" belaste die öffentlichen Kassen zunehmend. Minderte die Steuerermäßigung im Jahr 2008 nach Berechnungen des Bundesrechnungshofs das Einkommensteueraufkommen um eine Milliarde Euro, schätzt das Bundesfinanzministerium die Mindereinnahmen im Jahr 2010 auf etwa vier Milliarden Euro.
"Die Steuervergünstigung erreicht vielfach nicht ihr Ziel und löst unvertretbar hohe Mitnahmeeffekte aus“, erklärt der Rechnungshof. Bei 70 Prozent der untersuchten Handwerkerleistungen und bei 30 Prozent der haushaltsnahen Dienstleistungen seien Mitnahmeeffekte festgestellt worden. Da die Finanzämter zudem die Steuerermäßigung in bis zu 90 Prozent der Fälle gewährten, "ohne nur ansatzweise zu prüfen“, glich das Steuerformular laut dem Bundesrechnungshof in den meisten Fällen "einem Blankoscheck, den der Steuerpflichtige ausfüllte und den das Finanzamt einlöste“.
Die Forderung des Bundesrechnungshofs stößt im Handwerk auf Empörung. Als "Milchmädchenrechnung“ bezeichnete der neue Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT), Oskar Vogel, den Vorschlag. Der Steuerbonus hole viele handwerkliche Leistungen aus der Grauzone der Schwarzarbeit und beschere dem Fiskus zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge, erklärt der BWHT. Auch das bayerische Handwerk reagiert entsetzt: "Die Behauptung, dass der Steuerbonus sich nicht bewährt hat und nur Mitnahmeeffekte produziert, ist nicht nachvollziehbar“, sagte Heinrich Traublinger, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT). Nach einer Berechnung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks ergebe sich bei dem Steuerbonus ein Selbstfinanzierungseffekt von rund 80 Prozent, wenn lediglich ein Drittel der bisher schwarz ausgeführten Arbeiten wieder legal erledigt würden. Traublinger argumentiert mit der neuesten Studie, die das Tübinger Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) zur Schwarzarbeit vorlegte. Demnach ging dank des Wirtschaftsaufschwungs die Schattenwirtschaft in Deutschland zwischen 2009 und 2010 um 4,2 Milliarden Euro zurück. "Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Rückgang auch dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen zuzuschreiben ist. Er muss daher erhalten bleiben“, begründete Traublinger.
Derzeit können Wohnungsbesitzer jählich für Handwerkerleistungen 20 Prozent der Arbeitskosten von maximal 6.000 Euro von der Steuerschuld absetzen.